Datenschutzerklärung

Soweit nachstehend keine anderen Angaben gemacht werden, ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, noch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Sie sind zur Bereitstellung der Daten nicht verpflichtet. Eine Nichtbereitstellung hat keine Folgen. Dies gilt nur soweit bei den nachfolgenden Verarbeitungsvorgängen keine anderweitige Angabe gemacht wird.

"Personenbezogene Daten" sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

 

Server-Logfiles

 

Sie können unsere Webseiten besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Bei jedem Zugriff auf unsere Website werden an uns oder unseren Webhoster / IT-Dienstleister Nutzungsdaten durch Ihren Internet Browser übermittelt und in Protokolldaten (sog. Server-Logfiles) gespeichert. Zu diesen gespeicherten Daten gehören z.B. der Name der aufgerufenen Seite, Datum und Uhrzeit des Abrufs, die IP-Adresse, die übertragene Datenmenge und der anfragende Provider. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aus unserem überwiegenden berechtigten Interesse an der Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs unserer Website sowie zur Verbesserung unseres Angebotes. 

 

Initiativ-Kontaktaufnahme des Kunden per E-Mail

 

Wenn Sie per E-Mail initiativ mit uns in Geschäftskontakt treten, erheben wir Ihre personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Nachrichtentext) nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang. Die Datenverarbeitung dient der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Kontaktanfrage.

Wenn die Kontaktaufnahme der Durchführung vorvertraglichen Maßnahmen (bspw. Beratung bei Kaufinteresse, Angebotserstellung) dient oder einen bereits zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrag betrifft, erfolgt diese Datenverarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Erfolgt die Kontaktaufnahme aus anderen Gründen erfolgt diese Datenverarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aus unserem überwiegenden berechtigten Interesse an der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage. In diesem Fall haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit dieser auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhenden Verarbeitungen Sie betreffender personenbezogener Daten zu widersprechen. Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Ihre Daten werden anschließend unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt haben.

 

Erhebung und Verarbeitung bei Nutzung des Kontaktformulars

 

Bei der Nutzung des Kontaktformulars erheben wir Ihre personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Nachrichtentext) nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang. Die Datenverarbeitung dient dem Zweck der Kontaktaufnahme. Mit Absenden Ihrer Nachricht willigen Sie in die Verarbeitung der übermittelten Daten ein. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO mit Ihrer Einwilligung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit durch Mitteilung an uns widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Ihre Daten werden anschließend gelöscht, sofern Sie der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt haben.

 

Cookies

 

Unsere Website verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem eines Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.

 

Cookies werden auf Ihrem Rechner gespeichert. Daher haben Sie die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch die Auswahl entsprechender technischer Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie vor dem Setzen von Cookies benachrichtigt werden und über die Annahme einzeln entscheiden sowie die Speicherung der Cookies und Übermittlung der enthaltenen Daten verhindern. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie dann gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.

 

Unter den nachstehenden Links können Sie sich informieren, wie Sie die Cookies bei den wichtigsten Browsern verwalten (u.a. auch deaktivieren) können:

 

Chrome Browser: https://support.google.com/accounts/answer/61416?hl=de

 

Internet Explorer: https://support.microsoft.com/de-de/help/17442/windows-internet-explorer-delete-manage-cookies

 

Mozilla Firefox: https://support.mozilla.org/de/kb/cookies-erlauben-und-ablehnen

 

Safari: https://support.apple.com/de-de/guide/safari/manage-cookies-and-website-data-sfri11471/mac

 

 

Technisch notwendige Cookies

 

Soweit nachstehend in der Datenschutzerklärung keine anderen Angaben gemacht werden setzen wir nur diese technisch notwendigen Cookies zu dem Zweck ein, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Des Weiteren ermöglichen Cookies unseren Systemen, Ihren Browser auch nach einem Seitenwechsel zu erkennen und Ihnen Services anzubieten. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird. Die Nutzung von Cookies oder vergleichbarer Technologien erfolgt auf Grundlage des § 15 Abs. 3 S. 1 TMG. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aus unserem überwiegenden berechtigten Interesse an der Gewährleistung der optimalen Funktionalität der Website sowie einer nutzerfreundlichen und effektiven Gestaltung unseres Angebots. Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit dieser Verarbeitungen Sie betreffender personenbezogener Daten zu widersprechen.

 

Analyse      

 

Verwendung von Google Analytics

Wir verwenden auf unserer Website den Webanalysedienst Google Analytics der Google LLC. (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; „Google“). Soweit Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben, ist Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) der für Ihre Daten zuständige Verantwortliche. Google Ireland Limited ist demnach das mit Google verbundene Unternehmen, welches für die Verarbeitung Ihrer Daten und die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze verantwortlich ist.

Die Datenverarbeitung dient dem Zweck der Analyse dieser Website und ihrer Besucher sowie für Marketing- und Werbezwecke. Dazu wird Google im Auftrag des Betreibers dieser Website die gewonnenen Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere, mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Dabei können u.a. folgende Informationen erhoben werden: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Seitenaufrufs, Klickpfad, Informationen über den von Ihnen verwendeten Browser und das von Ihnen verwendete Device (Gerät), besuchte Seiten, Referrer-URL (Webseite, über die Sie unsere Webseite aufgerufen haben), Standortdaten, Kaufaktivitäten.Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Google Analytics verwendet Technologien wie Cookies, Webspeicher im Browser und Zählpixel, die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die dadurch erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Auf dieser Website ist die IP-Anonymisierung aktiviert. Dadurch wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die Nutzung von Cookies oder vergleichbarer Technologien erfolgt auf Grundlage des § 15 Abs. 3 S. 1 TMG. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aus unserem überwiegenden berechtigten Interesse an der bedarfsgerechten und zielgerichteten Gestaltung der Website. Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit dieser Verarbeitungen Sie betreffender personenbezogener Daten zu widersprechen. Sie können die Erfassung der durch Google Analytics erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de Um die Datenerfassung und -speicherung durch Google Analytics geräteübergreifend zu verhindern, können Sie einen Opt-Out-Cookie setzen. Opt-Out-Cookies verhindern die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website. Sie müssen das Opt-Out auf allen genutzten Systemen und Geräten durchführen, damit dies umfassend wirkt. Wenn Sie das Opt-out-Cookie löschen, werden wieder Anfragen an Google übermittelt. Wenn Sie hier klicken, wird das Opt-Out-Cookie gesetzt: Google Analytics deaktivieren.

Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter https://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw. unter https://www.google.de/intl/de/policies/ sowie unter https://policies.google.com/technologies/cookies?hl=de.

 

Plug-ins und Sonstiges

 

Verwendung des Google Tag Managers

Wir verwenden auf unserer Website den Google Tag Manager der Google LLC. (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; „Google“). Soweit Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben, ist Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) der für Ihre Daten zuständige Verantwortliche. Google Ireland Limited ist demnach das mit Google verbundene Unternehmen, welches für die Verarbeitung Ihrer Daten und die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze verantwortlich ist. Mit dieser Anwendung werden JavaScript-Tags und HTML-Tags verwaltet, die zur Implementierung insbesondere von Tracking- und Analyse-Tools verwendet werden. Die Datenverarbeitung dient dem Zweck der bedarfsgerechten Gestaltung und der Optimierung unserer Website. Der Google Tag Manager selbst speichert weder Cookies noch werden hierdurch personenbezogene Daten verarbeitet. Er ermöglicht jedoch die Auslösung weiterer Tags, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten können.

Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie hier.

 

Social Media Plug-ins

Wir setzen auf unserer Website auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO Social Plug-ins der sozialen Netzwerke Facebook, Twitter und Instagram ein, um unsere Kanzlei hierüber bekannter zu machen. Der dahinterstehende werbliche Zweck ist als berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO anzusehen. Die Verantwortung für den datenschutzkonformen Betrieb ist durch deren jeweiligen Anbieter zu gewährleisten. Die Einbindung dieser Plug-ins durch uns erfolgt im Wege der sogenannten Zwei-Klick-Methode um Besucher unserer Webseite bestmöglich zu schützen.

a) Facebook & Instagram (meta)

Auf unserer Website kommen Social-Media Plugins von Instagram und Facebook zum Einsatz, um deren Nutzung persönlicher zu gestalten. Hierfür nutzen wir den „LIKE“ oder „TEILEN“-Button. Es handelt sich dabei um ein Angebot von Facebook und Instagram. Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Facebook-Konto besitzen oder gerade nicht bei Facebook eingeloggt sind. Diese Information (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Facebook oder Instagram in den USA übermittelt und dort gespeichert.

Sind Sie bei Instagram oder Facebook eingeloggt, kann Instagram/Facebook den Besuch unserer Website Ihrem Konto direkt zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den „LIKE“ oder „TEILEN“-Button betätigen, wird die entsprechende Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden zudem auf Facebook/Instagram veröffentlicht und Ihren Instagram/Facebook-Freunden angezeigt.

Facebook/ Instagram kann diese Informationen zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der Facebook- und INstagram Seiten benutzen. Hierzu werden von Nutzungs-, Interessen- und Beziehungsprofile erstellt, z. B. um Ihre Nutzung unserer Website im Hinblick auf die Ihnen bei Instagram/Facebook eingeblendeten Werbeanzeigen auszuwerten, andere Nutzer über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren und um weitere mit der Nutzung von Facebook/ Instagram verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook/Instagram die über unseren Webauftritt gesammelten Daten Ihrem Konten zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Instagram/Facebook ausloggen. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook/Instagram sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook oder Instagram.

Verwendung von Cookiebot

Wir verwenden auf unserer Website das Consent-Management-Tool Cookiebot der Cybot A/S, Havnegade 39, 1058 Kopenhagen, Dänemark; “Cookiebot”). Das Tool ermöglicht es Ihnen, Einwilligungen in Datenverarbeitungen über die Website, insbesondere das Setzen von Cookies, zu erteilen sowie von Ihrem Widerrufsrecht für bereits erteilte Einwilligungen Gebrauch zu machen. Die Datenverarbeitung dient dem Zweck, erforderliche Einwilligungen in Datenverarbeitungen einzuholen sowie zu dokumentieren und damit gesetzliche Verpflichtungen einzuhalten. Hierzu können Cookies eingesetzt werden. Dabei können u. a. folgende Informationen erhoben und an Cookiebot übermittelt werden: anonymisierte IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der Zustimmung, URL, von der die Zustimmung gesendet wurde, anonymer, zufälliger, verschlüsselter Key, Einwilligungsstatus. Eine Weitergabe dieser Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Nähere Informationen zum Datenschutz bei Cookiebot finden Sie unter: https://www.cookiebot.com/de/privacy-policy/

 

Betroffenenrechte und Speicherdauer

 

Dauer der Speicherung

Die Daten werden unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern Sie der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt haben.

 

Rechte der betroffenen Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 20 DSGVO zu: Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit.

Außerdem steht Ihnen nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitungen zu, die auf Art. 6 Abs. 1 f DSGVO beruhen, sowie gegen die Verarbeitung zum Zwecke von Direktwerbung.

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

 

 

Widerspruchsrecht

Beruhen die hier aufgeführten personenbezogenen Datenverarbeitungen auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, haben Sie das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit diesen Verarbeitungen mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen.

Nach erfolgtem Widerspruch wird die Verarbeitung der betroffenen Daten beendet, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

 

letzte Aktualisierung: 21.06.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Unsere AGB gelten für die Erbringung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns als Anbieter (indiVANuals GbR Gaytan Delgado/ van Geffen, Rurend 11, 52525 Heinsberg und dem Käufer geschlossenen Vertrages.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Leistungen vorbehaltlos ausführen.

(3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

(1) Die Anzahlung und/ oder die Unterzeichnung des Kaufvertrages des Käufers stellt ein bindendes Angebot dar. Vorher abgegebene Gebote oder Vereinbarungen durch uns sind freibleibend.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, 3D-Modellen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufers unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Verwendete Materialien - Pflegehinweise

(1) Jeder Kunde erhält bei Übergabe des Fahrzeugs nach Umbau ein entsprechendes Übergabeprotokoll und erhält eine Einweisung einschließlich der Pflegehinweise für die verwendeten Materialen, die Vertragsbestandteil werden.

§ 4 Umbauten

(1) Die Parteien stimmen darin überein, dass bautechnisch notwendige Veränderungen an dem Fahrzeug, die für die Einbauten vorgenommen werden, als vertraglich vereinbart gelten. Dies kann z.B. das Verlegen neuer Kabel, oder aber auch ein Loch in der Karosserie sein, um Einbauten zu verankern. Der Verwender erklärt, dass er sämtliche Einbauten nach den anerkannten Regeln der Technik vornimmt. Die Parteien stimmen überein, dass die Fahrzeuge, nach dem Umbau dem TÜV vorgestellt werden und die Einbauten vom TÜV abgenommen werden.

(2) Für unsachgemäße Handhabung der neu eingebauten Gegenstände sind wir nicht haftbar.

 

(3) Eine Aktualisierungspflicht für digitale Elemente wird durch die Firma indiVANuals GbR ausgeschlossen.

§ 5 Servicecheck

Wir bieten unseren Kunden an, das Fahrzeug nach 1.000 km noch einmal durch uns überprüfen zu lassen, um abzuklären, ob Anpassungen vorgenommen werden müssen. Können dadurch später auftretende Mängel vermieden werden und stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Käufers diesen Service nicht angenommen hat, wird unsere Gewährleistungspflicht dem Käufers gegenüber dahingehend eingeschränkt, dass keine Gewähr übernommen wird für Funktionseinschränkungen oder optische Beeinträchtigungen, die durch diesen Service hätte vermieden werden können.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. 

(2) Änderungswünsche, die nach Beginn der Einbauarbeiten erfolgen, verursachen u. U. zusätzliche Kosten, die seitens des Käufers zu tragen sind.

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufers nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(4) Für den Fall, dass der Käufer Gewährleistungsansprüche uns gegenüber geltend macht, bei denen sich nach Überprüfung durch uns herausstellt, dass es sich hierbei nicht um Mängel der von uns erstellten Werke handelt, sondern Mängel, die durch den unsachgemäßen Gebrauch seitens des Auftraggebers entstanden sind, so hat der Käufer uns die entsprechenden Kosten für den entstandenen Aufwand zu entschädigen.

§ 7 Haftung für Mängel

(1) Für grobe Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.

(2) Das Recht auf Rücktritt steht dem Käufer nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(3) Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 9.

(4) Bei zugekauften Gegenständen (beispielsweise einem Kühlschrank) verbleibt es bei den handelsüblichen Herstellergarantien.

(5) Wir übernehmen keine Gewährleistung und Haftung für Materialen, Teile, Komponenten usw., die vom Kunden oder Dritten eingebaut wurden. Wir überprüfen keine Arbeiten, die vom Kunden oder Dritten im Vorfeld durchgeführt wurden. Mängel oder Schäden, die daraus entstehen, unterliegen nicht unserer Haftung. Ein Anspruch auf elektronische Updates ist ausgeschlossen.

(6) Garantie wird für 1 Jahr abgeschlossen (s. Kaufvertrag).

§ 8 Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs, bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.

(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönlichen Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

(2) Ist der Käufer Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(3) Werden Sachen, die Gegenstand eines Eigentumsvorbehalts sind als wesentliche Bestandteile in das Fahrzeug des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Fahrzeuges entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit all jenen Rechten an uns ab.

§ 10 Verjährung eigener Ansprüche

Im Hinblick auf die Verjährung unserer Ansprüche gelten die allgemeinen Vorschriften nach §§ 195 ff. BGB. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

 

§ 11 Aufkleber/ Bügelmotive

 

Wird durch uns zusätzlich über ein angemeldetes Kleingewerbe betrieben. Bei Bestellungen im Shop gelten folgende Geschäftsbedingungen:

 

- Eine Rückgabe/ Widerruf einer Bestellung ist nicht möglich, da jeder Artikel individuell und nach Bestellung hergestellt wird. Die verwendeten Materialien sind Oracal 751c und ASLAN. 

- Eine ordnungsgemäße Nutzung wird durch die Mitgabe einer Anleitung unterstützt. Für grobe Fehler, Fahrlässigkeit oder sonstige Anwendungsfehler sind wir nicht haftbar zu machen. Entsprechend gibt es unsererseits keinen Ersatz. 

- Die angezeigte Bildmaterial auf der gesamten Webseite einschließlich des Shops, darf nicht ohne unsere schriftliche Genehmigung abgezeichnet, kopiert, fotografiert, vervielfältigt oder verbreitet werden. 

 

§ 12 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Käufer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Änderungen des Vertrages gelten als rechtserhebliche Erklärungen. 

§ 13 Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht, also das Amtsgericht Heinsberg.

 

§ 14 Verwendung von Webplanner Kalender


Für die Darstellung von Belegungszeiten unser Ferienobjekte nutzen wir die Software webplanner des deutschen Anbieters Webplanner, Drubbel 3, 48143 Münster, Deutschland.
Zum Datenschutzhinweis des Anbieters: https://www.webplanner.de/datenschutz

 

§ 15 Verwendung von Webplanner Buchungstool


Für Darstellung der Belegung, Buchungsanfragen und Buchungen unserer Ferienobjekte nutzen wir die Software Webplanner. Alle von Ihnen auf unserer Webseite angegebenen personenbezogenen Daten werden von uns verarbeitet und genutzt, um die Bearbeitung der Buchungsanfrage bzw. der Buchung leisten zu können. Zudem werden diese Daten genutzt um Ihnen alle relevanten Daten zu Ihrer Buchungsanfrage bzw. Buchung zur Verfügung stellen zu können. Die für die Buchungsanfrage bzw. Buchung erhobenen Daten werden an folgende Dritte weitergeleitet. Wir haben mit dem Anbieter der Software webplanner eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen:

webplanner.de - Ferienhausverwaltung für Vermieter
Drubbel 3
48143 Münster
Datenschutzhinweis webplanner
https://www.webplanner.de/datenschutz

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AGB – indiVANuals GbR Gaytan Delgado/ van Geffen 

 

Aktualisiert: 05.11.2024 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mieter | Camper 

 

1 ALLGEMEINER GELTUNGSBEREICH 

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für alle Vertragsbeziehungen zwischen der indiVANuals GBR Gaytan Delgado/ van Geffen („indiVANuals“ oder auch „Vermieter“) und Verbrauchern, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Mieter“). 

 

1.2 Verbraucher ist gemäß der gesetzlichen Definition in § 13 BGB und im Sinne dieser AGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gemäß der gesetzlichen Definition in § 14 BGB und im Sinne dieser AGB jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

 

1.3 Im Einzelnen getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Erklärungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine Vereinbarung in Textform (z.B. per E-Mail) oder eine Bestätigung von indiVANuals in Textform maßgebend. Sie werden, sofern dort keine spezielleren Regelungen getroffen sind, durch die vorliegenden AGB ergänzt. Erklärungen Dritter haben keinen Einfluss, insbesondere keine bindende Wirkung auf das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. 

 

1.4 Gegenüber Unternehmern gilt, dass deren entgegenstehende oder von den AGB der Firma indiVANuals abweichende Geschäftsbedingungen nicht Vertragsinhalt werden, es sei denn indiVANuals hat ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern auch dann, wenn indiVANuals vorbehaltlos auf ein Schreiben Bezug nimmt, welches auf die AGB des Unternehmers oder eines Dritten verweist, auf solche fremden Geschäftsbedingungen Bezug nimmt oder wenn indiVANuals eine Leistung des Unternehmers in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt. 

 

 

2 ZUSTANDEKOMMEN DES MIETVERTRAGS, VERTRAGSBESTANDTEILE 

 

2.1 Sämtliche auf der Website von indiVANuals dargestellten Fahrzeuge und Angebote stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen ausschließlich zur Abgabe eines verbindlichen Angebots (Buchungsanfrage) auf Abschluss eines Mietvertrags durch den Mieter. 

 

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn (i) der Mieter über die Nutzung des Online-Buchungsformulars auf der Website der indiVANuals eine Buchungsanfrage versendet und Firma indiVANuals die Buchung in Textform bestätigt (Buchungsbestätigung) oder (ii) der Mieter und indiVANuals sich durch Angebot und Annahme-Erklärung (Auftragsbestätigung) in Textform (z.B. per E-Mail) einigen. 

 

2.3 Bestandteile des Mietvertrages sind auch die vom Mieter und der Mietstation des Vermieters bei Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs vollständig auszufüllenden und zu unterzeichnenden Übergabe- bzw. Rückgabeprotokolle nebst dem jeweiligen Inhalt und die Bestimmungen zum Versicherungsschutz. 

 

2.4 Gegenstand des Mietvertrages ist ausschließlich die Vermietung eines Fahrzeugs (Campingbus, Wohnmobil oder vergleichbar) mit einem standardmäßigen Innenausbau und entsprechendem Camping-Equipment. Die zusätzlich vom Mieter gebuchte Ausstattung und Zubehörpakete zum Fahrzeug sowie zusätzlich gebuchten Dienstleistungen sind ebenfalls Gegenstand des Mietvertrags. Reiseleistungen jedweder Art schuldet indiVANuals nicht. 

 

2.5 Die Fahrzeuge werden ausschließlich für private Zwecke, wie z.B. Urlaubsreisen oder ähnliches vermietet. Umzüge aller Art werden explizit nicht gestattet. 

 

 

3 MIETGEGENSTAND, ERSATZFAHRZEUG 

 

3.1 indiVANuals wird dem Mieter das Fahrzeug gemäß der Buchung als Mietobjekt für die gesamte Mietdauer überlassen. 

 

3.2 Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht zur Verfügung gestellt werden, behält sich indiVANuals das Recht vor, dem Mieter die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Zahlung zurückzuerstatten. Alternativ kann der Mieter eine kostenfreie Umbuchung zu einem freien Mietzeitraum ohne Aufpreis vornehmen. Die gebuchten Tage sind maßgebend für die Anzahl der Tage für die Umbuchung. 

 

3.3 Wird das gemietete Fahrzeug durch das Verschulden des Mieters zerstört oder seine Nutzung eingeschränkt oder unmöglich gemacht, kann indiVANuals ein Ersatzfahrzeug verweigern. Eine außerordentliche Kündigung des Mieters nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

 

3.4 Das Fahrzeug wird mit Fahrzeugschein vermietet. Geht dieser verloren oder wird beschädigt, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00€ fällig. 

 

3.5 Die kostenlose Grundausstattung kann variieren - die genauen Angaben sind auf der Website www.indivanuals.de zu finden. Wenn das gemietete Fahrzeug über ein Wassersystem verfügt, werden der Grauwassertank und die Trockentoilette leer an den Mieter übergeben. 

 

3.6 Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank und voller AdBlue-Füllung, wenn ein AdBlue-Tank vorhanden ist, übergeben, sofern im Übergabeprotokoll nicht anders vermerkt wurde. Der Motor ist mit Motoröl in der erforderlichen, ausreichenden Menge befüllt. Das Fahrzeug muss vom Mieter mit der gleichen Menge an Kraftstoff und m Gaskartuschen für den Kartuschenkocher mitgegeben. Diese sind im Mietpreis inkludiert. Werden darüber hinaus weitere Gaskartuschen benötigt, sind diese vom Mieter selbst zu zahlen und können indiVANuals nicht in Rechnung gestellt werden. 

 

 

4 MIETZEIT 

 

4.1 Das gebuchte und bestätigte Start- und Enddatum für die Nutzungsdauer des Fahrzeugs stellt den verbindlichen Mietbeginn und das verbindliche Mietende („Mietzeit“) dar. Das Fahrzeug ist zu den jeweils vereinbarten Terminen (mit Beachtung der Uhrzeit) an dem in der Buchungsbestätigung genannten Abholort zu übernehmen („Übergabe“) und zurückzugeben („Rückgabe“). 

 

4.2 Der Mietpreis für das indiVANuals-Fahrzeug wird pro Tag berechnet, daher erfolgt die reguläre/standardmäßige Abholung von 08:00-18:00 Uhr am Tag des Mietbeginns und die Rückgabe zwischen 8:00-15:00 Uhr am Tag des Mietendes. Das genaue Zeitfenster wird mit dem Mieter besprochen und im Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll vermerkt, wobei Wünsche des Mieters nach einer bestimmten Abhol-/Rückgabezeit berücksichtigt werden, sofern dies technisch und logistisch möglich ist. Eine frühere Abholung/spätere Rückgabe kann gegen einen Aufpreis und je nach Verfügbarkeit gebucht werden. Die Preise richten sich Saison und sind der Webseite, verbindlich aber dem Mietvertrag zu entnehmen. 

 

4.3 Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von indiVANuals in Textform möglich. Die Berechtigung zur Nutzung des gemieteten Fahrzeugs erstreckt sich nur für die vereinbarte Mietzeit. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von indiVANuals grundsätzlich nicht zur Verlängerung des Mietvertrags. Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. 

 

4.4 Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages vor Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, das Recht zur Anfechtung des Vertrages, bzw. zum Rücktritt vom Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht begründet sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die Verletzung der in Klausel 14 genannten Pflichten des Mieters. 

 

 

5 FÜHRUNGSBERECHTIGTE DES MIETFAHRZEUGS 

 

5.1 Bei Fahrzeugübergabe muss der Mieter Folgendes vorlegen: (a) Einen gültigen Führerschein für das jeweilige Fahrzeug im Original, der in allen befahrenen Ländern gültig ist; (b) Ein gültiges Zahlungsmittel (EC- oder Kreditkarte); (c) Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original. (d) Die Kaution in bar, insofern diese nicht im Vorfeld bezahlt wurde. 

 

5.2 Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, so behält sich indiVANuals das Recht vor, vom Mietvertrag zurückzutreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen. Dem Vermieter hieraus entstandene Kosten, und durch den Rücktritt entstehende Schäden, auch der entgangene Gewinn, sind vom Mieter zu ersetzen.

 

5.3 Das Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen - nur von dem Mieter selbst bzw. von dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeugs der Firma indiVANuals zu nennen. Jeder angegebene Fahrer hat bei Anmietung und/oder im Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs einen gültigen Führerschein und einen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Kann der angegebene Fahrer bei der Übergabe des Fahrzeugs nicht anwesend sein, so hat der Mieter den gültigen Führerschein und Personalausweis oder Reisepass des Fahrers vorzulegen. Der Mieter ist verpflichtet, vor Überlassung des gemieteten Fahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der AGB zu informieren. 

 

5.4 Mieter und/oder Fahrer kann nur sein, wer das Mindestalter von 21 Jahren erreicht hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugklasse in befahrenen Ländern gültigen Führerscheins, z.B. der Klasse 3, der Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen das gemietete Fahrzeug führen, die die genannten Bedingungen erfüllen. 

 

5.5 Personen, die nicht als Fahrer gegenüber indiVANuals angemeldet wurden und keinen Führerschein vorgelegt haben, sind nicht berechtigt das Fahrzeug zu führen („unberechtigte(r) Fahrer“). Ein zumindest fahrlässiger Verstoß gegen diese Regelung berechtigt indiVANuals zum sofortigen Rücktritt bzw. zur sofortigen Kündigung des Vertrages. 

 

5.6 Unberechtigte Fahrer genießen keinen Versicherungsschutz oder Schutz durch Zusatzleistungen, die durch indiVANuals und Vertragspartner angeboten werden. Deckungsschutz besteht dann ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung (unabdingbarer Versicherungsschutz). 

 

5.7 Haustiere: Die Mitnahme von Haustieren ist in den gemieteten Fahrzeugen von indiVANuals grundsätzlich erlaubt. Der Mieter haftet bei der Mitnahme von Hunden und Katzen bei Beschädigungen durch diese. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter/Fahrer eigenverantwortlich. Der Mieter/Fahrer ist auch für die entsprechenden zulässigen Sicherungsvorrichtungen/-einrichtungen für die Mitnahme von Haustieren verantwortlich. 

 

 

6 VERTRAGSGEBIET 

 

6.1 Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich innerhalb der geografischen Grenzen des Vertragsgebiets nutzen. Das Vertragsgebiet umfasst das Staatsgebiet der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie von Großbritannien, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Albanien, Mazedonien, Bosnien Herzegowina, Serbien (ohne Kosovo), Montenegro. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrtversicherung kein Versicherungsschutz. Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig. 

 

6.2 Sollte der Mieter eine Umweltplakette für sein Fahrzeug benötigen, muss er indiVANuals mindestens 2 Wochen vor Fahrzeugübergabe darüber informieren. Dabei ist zu beachten, dass für einige Fahrzeuge (insbesondere neue) eine Umweltplakette möglicherweise nicht verfügbar ist. 

 

6.3 Der Mieter hat sich über die landesspezifischen Gesetze der während der Mietzeit besuchten Länder sowie der Transitländer, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und Mautpflichten eigenverantwortlich zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für die ordnungsgemäße Ausstattung und technischen Vorgaben des Fahrzeugs. 

 

6.4 Sofern der Mieter landesspezifischen Vorschriften verletzt, insbesondere bei sämtlichen Verstößen gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften, die ausdrücklich nicht in den Verantwortungsbereich von indiVANuals fallen, haftet der Mieter für diese selbst. Der Mieter stellt indiVANuals im Falle der Inanspruchnahme als Fahrzeughalter, wie z.B. durch Buß- und Verwarngelder, Gebühren und sonstigen Kosten, die Behörden oder sonstige Stellen im Falle einer entsprechenden schuldhaften Rechtsverletzung erheben, auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei und erstattet indiVANuals allen aus der Inanspruchnahme erwachsenden Aufwendungen. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der indiVANuals für die Bearbeitung von Anfragen aus dem Inland (innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) entsteht, die Verfolgungsbehörden und sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten (wie z.B. überhöhte Geschwindigkeit, Verletzung des Parkverbots etc.), Straftaten oder Störungen an indiVANuals richten, ist für jede Anfrage eine Aufwandspauschale in Höhe von 30 € fällig und wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Für solche Anfragen aus dem Ausland (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) wird angesichts eines erhöhten Verwaltungsaufwands für indiVANuals eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 € fällig. Der Mieter hat in beiden Fällen ausdrücklich das Recht, nachzuweisen, dass der Aufwand gar nicht oder wesentlich geringer entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Schäden von indiVANuals bleibt hiervon unberührt. 

 

 

7 ÜBERGABE 

 

7.1 Das Fahrzeug und ein Schlüssel werden am vertraglich vereinbarten Übergabeort an den Mieter fahrbereit übergeben. Das Fahrzeug wird voll betankt, geprüft mit allen Betriebsstoffen und innen gereinigt übergeben. Die Schlüsselübergabe an den Mieter erfolgt erst nach Leistung der vollständigen Mietzahlung. Dies kann mit einer gültigen Zahlungsmöglichkeit und Überweisung/ Aushändigung der Kaution erfolgen. Kommt der Mieter seiner Zahlungspflicht trotz Fälligkeit nicht nach, so behält sich indiVANuals das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall steht indiVANuals eine Schadenspauschale in Höhe von 90 % des vereinbarten Mietpreises zu. Dem Mieter steht ausdrücklich das Recht zu, nachzuweisen, dass indiVANuals kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

 

7.2 Wird die vereinbarte Uhrzeit für die Übergabe des Fahrzeugs am Mietbeginn um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, für diesen Zeitraum eine Schadenspauschale von 50 € pro Stunde zu zahlen. Dem Mieter steht ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

 

7.3 Der Mieter muss bei der Abholung des gemieteten Fahrzeugs grundsätzlich persönlich erscheinen. Sollte der Mieter den Termin der Abholung nicht persönlich wahrnehmen können, steht es ihm frei, einen Dritten zur Abholung des Fahrzeugs zu bevollmächtigen. Die Vollmacht muss sich auch auf die Pflichten des Mieters gemäß Klausel 

 

7.4 der AGB erstrecken. Der Mieter hat indiVANuals über die Bevollmächtigung zu unterrichten. Der Bevollmächtigte muss im Namen des Mieters die benötigten Dokumente gemäß Klausel 5.1 dieser AGB bei Abholung vorlegen und selbst als Fahrer gegenüber indiVANuals benannt sein. Die Firma indiVANuals hat das Recht, einen Nachweis der Bevollmächtigung zu verlangen. 

 

7.5 Der Mieter hat die Pflicht, gemeinsam mit den Geschäftsführerinnen von indiVANuals oder anderen benannten Personen, das Fahrzeug bei Fahrzeugübernahme auf seinen Zustand sowie auf die richtige Angabe des Tankstandes und sonstiger Füllstände, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör zu untersuchen. Die durch den Mieter festgestellten Schäden, ersichtlichen Mängel und Beanstandungen, fehlende Ausstattung, Verschmutzungen, ungenügende Füllstände sowie der Tachometerstand sind vor Fahrtantritt gegenüber der Firma indiVANuals anzuzeigen und werden auf dem Übergabeprotokoll zusätzlich zu den Schäden, die indiVANuals bereits bekannt waren und zum Zeitpunkt der Abholung bereits vorlagen, vermerkt. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet. 

 

7.6 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Fahrradträger abzumontieren, auch wenn dieser vom Mieter nicht gebucht wurde. 

 

 

8 RÜCKGABE 

 

8.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt mit vollem Kraftstofftank und voller AdBlue-Füllung (letzteres aber nur, wenn das Fahrzeug zusätzlich mit einem AdBlue-Tank ausgestattet ist), innen gereinigt (besenrein) und im protokollierten Zustand (laut Übergabeprotokoll) am vertraglich vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Wenn der Kraftstofftank oder AdBlue-Tank bei der Übergabe (laut Übergabeprotokoll) nicht voll waren, ist das Fahrzeug in diesem Fall mit der gleichen Menge im Kraftstofftank oder AdBlue-Tank wie bei der Übergabe nachzufüllen. Auch die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein sowie alle übergebenen Schlüssel sind an indiVANuals zurückzugeben. 

 

8.2 Überschreitet der Mieter die Rückgabezeit schuldhaft (also mindestens fahrlässig) um mehr als eine Stunde, ist der Mieter unbeschadet einer weitergehenden Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Schadenspauschale von 50 € pro Stunde bis maximal zum Dreifachen des vertraglich vereinbarten Mietpreises pro Nacht zu zahlen. Dem Mieter steht ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Verursacht die schuldhaft vom Mieter verursachte Verspätung der Fahrzeugrückgabe einen Schaden beim Nachmieter, so hat der Mieter zusätzlich die Entschädigungssumme in Höhe der Miete zu zahlen. Der Mieter hat auch hier das Recht, nachzuweisen, dass indiVANuals kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von indiVANuals hinsichtlich der durch den Mieter verschuldet verspäteten Rückgabe bleiben unberührt. 

 

8.3 Bringt der Mieter das Fahrzeug nicht mit wie vereinbart gefülltem Kraftstofftank zurück, so übernimmt indiVANuals das Auftanken. Für diesen zusätzlichen Aufwand hat der Mieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 30 € zu den anfallenden Kraftstoffkosten zu zahlen. Dem Mieter steht ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass indiVANuals kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. 

 

8.4 indiVANuals bietet dem Mieter einen Service zum Nachfüllen des AdBlue-Tanks gegen eine zusätzliche Pauschale von 13 € (zahlbar bei Rückgabe). Dieser Betrag fällt als Aufwandspauschale an, wenn der AdBlue-Tank nicht entsprechend der Verpflichtung des Mieters gemäß Klausel 8.1 nachgefüllt wurde. In Bezug auf diese Aufwandspauschale steht dem Mieter ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand hierfür entstanden ist. 

 

8.5 Das Fahrzeug muss in folgenden Zustand zurückgegeben werden: a) besenrein b) von groben Verschmutzungen befreit (z.B. Schlamm) c) mit entleerter und gespülter Toilette sowie leeren des Grauwassertanks indiVANuals wird dem Mieter Reinigungskosten und Auslagen in Höhe von 150,00€ in Rechnung stellen, wenn der Mieter die Innenreinigung nicht ordnungsgemäß vornimmt, die Toilette oder Grauwassertanks nicht entleert oder das Fahrzeug von außen massiv verschmutzt ist. Dem Mieter bleibt die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass indiVANuals kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

 

8.6 Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug in Anwesenheit des Mieters untersucht, wobei das Ergebnis der Untersuchung in einem von beiden Parteien zu unterzeichnenden Rückgabeprotokoll festzuhalten ist. 

 

8.7 Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs ist der Mieter weiterhin verpflichtet, den Fahrzeugschlüssel zurückzugeben. indiVANuals behält sich vor, im Fall der Nicht-Anzeige einer verspäteten Rückgabe durch den Mieter oder wenn der Mieter bei verspäteter Rückgabe für indiVANuals nicht erreichbar ist, bei den zuständigen Behörden Strafanzeige zu erstatten. Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten. 

 

8.8 Bei Ablieferung des Fahrzeugs und Rückgabe durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls in Anwesenheit von indiVANuals vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Mietkosten, es sei denn das Fahrzeug kann anderweitig für diese Zeit vermietet werden. 

 

8.9 Der Mieter bleibt für das gemietete Fahrzeug verantwortlich, wenn er es vor Ablauf der Mietzeit bei der Firma indiVANuals oder in deren Nähe ohne Zustimmung von indiVANuals und vor Durchführung der vereinbarten Rückgabe (durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls) abstellt. indiVANuals übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Rückgabe an indiVANuals entstehen, sofern diese nicht durch schuldhaftes Handeln von indiVANuals oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. 

 

8.10 Offizielle Beschwerden sind an indiVANuals zu richten. Sie können in Textform oder mündlich vorgebracht werden. Für eine schnellstmögliche Bearbeitung der Beschwerde benötigt indiVANuals insbesondere den Grund der Beschwerde, die konkreten Umstände und sofern vorliegend, alle für die Bearbeitung des Sachverhalts relevanten Unterlagen (z.B. Fotos, Videos). 

 

 

9 SCHÄDEN AM MIETFAHRZEUG & VERSICHERUNG 

 

9.1 Sind während der Dauer des Mietverhältnisses Schäden am gemieteten Fahrzeug entstanden, die bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden waren bzw. nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurden und hat der Mieter diese Schäden zu vertreten, so hat er die Kosten der Instandsetzung zu tragen. 

 

9.2 Für das Fahrzeug bestehen die folgenden Versicherungen: • Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.500 € für jeden Schadensfall (jeden Schaden) des Mieters; • Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.500 € je Schadensfall (je Schaden) des Mieters; • Für den KFZ-Schutzbrief und die Versicherungsleistungen gelten die Versicherungsbedingungen der Versicherung mit gewissen Einschränkungen, siehe Merkblatt zu den Versicherungsleistungen.

 

9.3 Es ist zu beachten, dass die Höhe der Ansprüche von indiVANuals gegenüber dem Mieter nicht in der Höhe der hinterlegten Kaution begrenzt sind. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall kann die Höhe der Kaution übersteigen, beispielsweise wenn mehrere Schadensfälle eintreten, für die jeweils eine Selbstbeteiligung entfällt. 

 

9.4 Ein Versicherungsschutz und eine Haftungsbeschränkung in Höhe der Selbstbeteiligung gilt nach den folgenden Bestimmungen nicht: 

 

9.4.1 Es besteht kein Versicherungsschutz für schuldhaft durch den Mieter verursachten Schäden an Markise, Moskitonetz und Innenraumeinrichtung (wie z.B. Mobiliar, Bad, Küchenzeile etc.) des Fahrzeugs. Diese Schäden werden nicht als „Eigenschaden" im versicherungsrechtlichen Sinne definiert und müssen zu 100 % vom Mieter getragen werden, inklusive der Kosten für die Schadensbehebung (auch wenn sie den Betrag der Kaution übersteigen). 

 

9.4.2 Wenn der Mieter durch nicht verkehrsgerechtes oder absichtliches bzw. achtloses Fahren (z.B. durch Alkohol- oder Drogenkonsum), durch Nichtbeachtung der Durchfahrtsbreite und Durchfahrtshöhe, beim Rangieren und dem Fall, dass die zweite Person dem Fahrer dabei nicht assistiert hat, durch die zu hohe/falsche Beladung des Fahrzeugs, durch Überladung über das zulässige Gesamtgewicht, durch Aufdrehen des Motors oder Fahren mit unzureichendem Öl- oder Wasserstand, einschließlich des Fahrens auf ungeeigneten oder unbefestigten Straßen (fahrlässiges Verhalten), einen Schaden verursacht, trägt er die Kosten zu 100% (auch wenn sie den Betrag der Kaution übersteigen). 

 

9.4.3 Im Mietzeitraum auftretende Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters. Entstehende Kosten für den Abschleppdienst oder die Montage der Reifen müssen vom Mieter nicht übernommen werden, sofern vom Mieter die Abwicklung über den Schutzbrief des Vermieters angefordert wurden. Die Materialkosten, wie z.B. Reifen, müssen vom Mieter selbst bezahlt werden. Das Reserverad am Fahrzeug darf nicht selbst, sondern nur durch einen Abschlepp- oder Pannendienst montiert werden. Werden bei der Rückgabe des Fahrzeugs Schäden an den Reifen festgestellt, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind und die der Mieter schuldhaft verursacht hat, wird eine Schadenspauschale in Höhe von 70 € berechnet. Der Mieter hat ausdrücklich die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

 

9.4.4 Unsachgemäße Befüllung der Tanks, z.B. mit Wasser, welches unsachgemäß in den Dieseltank, oder mit Diesel, welches unsachgemäß in den Wassertank gefüllt wurde, verursacht substantielle Schäden am Fahrzeug. Die Kosten sind vom Mieter in voller Höhe zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden am Fahrzeug und dem Zubehör.

 

9.4.5 Der Mieter haftet für Motorschäden, die durch vernachlässigte Kontrolle des Öl- und Kühlwasserstandes entstanden sind. Der Mieter ist verpflichtet, vor und während der Fahrt den Ölstand, den Kühlwasserstand sowie den Reifendruck und die Reifenbeschaffenheit zu überprüfen. Alle Schäden am Fahrzeug, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften ergeben, müssen vom Mieter vollständig übernommen werden. 

 

9.4.6 Für typischerweise regelmäßig auftretende Schäden (z.B. kaputter Tisch, beschädigte Markise) hat indiVANuals eine standardisierte Preisübersicht  erstellt. Dem Mieter steht bezüglich dieser Schadenspauschalen die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass indiVANuals kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Entsprechend gilt folgende Preisliste: - Markise (1.250,00€) - Moskitonetz (200,00€) - Tisch (150,00€) - Fahrradträger falls gebucht (890€) 

 

9.4.7 Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrzeug, die bei der Benutzung von Fähren oder Autozügen entstanden sind. Sämtliche Kosten für Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstanden sind, sind durch den Mieter zu tragen. Der Mieter ist in der Pflicht, Fähr- und andere Transportschäden dem Vermieter anzuzeigen. Ein Totalverlust des Fahrzeugs durch Untergang ist durch die Versicherung des Vermieters abgedeckt. 

 

9.5 Werden bei Rückgabe des Fahrzeugs Schäden festgestellt und bestätigt der Mieter die Verursachung der Schäden durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls, kommen je nach Schadensumfang folgende Regelungen zum Tragen: Bei allen Schäden, insbesondere substantielle Schäden, Schäden, welche die Rückgabe des Mietfahrzeugs und eine folgende Weitervermietung beeinträchtigen und/oder eine vorübergehende Standzeit für die Reparatur nach sich ziehen, werden auf Grundlage eines Kostenvoranschlags, der durch eine Reparaturwerkstatt erstellt wird oder eines Sachverständigengutachtens abgerechnet. Eine weitergehende Haftung insbesondere wegen entgangener Gewinne, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten etc. bleibt hiervon unberührt. 

 

9.6 Bei Pannen oder sonstigen technischen Defekten, die es dem Mieter nicht ermöglichen, seine Fahrt fortzusetzen, wird ein Mobilitätsdienst gerufen (Details zum Mobilitätsdienst sind im Handbuch oder in einem Dokument enthalten, welches dem Mieter zum Mietbeginn per E Mail versendet wird). Der Mieter hat indiVANuals zu kontaktieren, damit diese eine Lösung finden kann, wenn der Schaden nicht innerhalb eines Tages behoben werden kann. indiVANuals behält sich das Recht vor, nur vorab in Textform vereinbarte Übernachtungskosten zu erstatten, die dem Mieter aufgrund der Fahrzeugpanne tatsächlich entstanden sind maximal in Höhe der Miete für das Fahrzeug pro Nacht. Der Mieter hat die ihm infolge der Panne oder des technischen Defekts entstandenen Kosten (z.B. Übernachtungskosten, Taxikosten, Mietfahrzeugkosten etc.) durch Vorlage von Belegen gegenüber indiVANuals nachzuweisen. 

 

 

10 PREISE 

 

10.1 Der Mieter hat an indiVANuals die im Mietvertrag vereinbarte Miete zu zahlen. 

 

10.2 Im Mietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum, das inkludierte Zubehör sowie der vereinbarte Versicherungsschutz und Schutzbrief. 

 

10.3 Die Zahlung der Miete ist bei Vertragsschluss über die angebotenen Zahlungsmittel bei der Online-Buchung oder bar zu leisten. 

 

10.4 Die Servicepauschale beträgt 99,00€ pro Buchung. Wird ein Haustier mitgenommen, erhöht sich diese auf 120,00€ 

 

 

11 STORNIERUNG ODER ÄNDERUNG DER BUCHUNG

 

11.1 „Stornierung“ meint die vorzeitige Beendigung des Mietvertrags auf Wunsch des Mieters, soweit diesem kein Recht zur außerordentlichen Kündigung, zur Anfechtung des Vertrages, bzw. zum Rücktritt vom Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zusteht. Damit räumt indiVANuals dem Mieter in dem nachfolgend beschriebenen Umfang ein vertragliches Rücktrittrecht ein. 

 

11.2 Für eine Stornierung des Mietvertrags im Ganzen, die mindestens 60 Tage vor Mietbeginn durch den Mieter erklärt wird, fällt eine Stornierungspauschale in Höhe von 10 % des gesamten Mietpreises an. Dem Mieter steht ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass ein Schaden in der hier pauschalierten Höhe nicht oder zumindest in geringerer Höhe entstanden ist. 

 

11.3 Für eine Stornierung des Mietvertrags im Ganzen, die mindestens 30 Tage aber weniger als 60 Tage vor Mietbeginn durch den Mieter erklärt wird, fällt eine Stornierungspauschale in Höhe von 40 % des gesamten Mietpreises an. Dem Mieter steht ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass ein Schaden in der hier pauschalierten Höhe nicht oder zumindest in geringerer Höhe entstanden ist. 

 

11.4 Für eine Stornierung des Mietvertrags im Ganzen, die mindestens 15 Tage aber weniger als 30 Tage vor Mietbeginn durch den Mieter erklärt wird, fällt eine Stornierungspauschale in Höhe von 70 % des gesamten Mietpreises an. Dem Mieter steht ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass ein Schaden in der hier pauschalierten Höhe nicht oder zumindest in geringerer Höhe entstanden ist. 

 

11.5 Für eine Stornierung des Mietvertrags im Ganzen, die weniger als 15 Tage vor Mietbeginn durch den Mieter erklärt wird, fällt eine Stornierungspauschale in Höhe von 90% des gesamten Mietpreises an. Dem Mieter steht ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass ein Schaden in der hier pauschalierten Höhe nicht oder zumindest in geringerer Höhe entstanden ist. 

 

11.6 Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang einer Stornierungserklärung des Mieters in Textform bei indiVANuals. 

 

11.7 Im Falle der Nichtabholung des angemieteten Fahrzeugs zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne, dass ein Fall der Stornierung vorliegt, wird die bereits geleistete Miete in Höhe von 85% als Schadenspauschale einbehalten. Ersparte Aufwendungen und sonstige Vorteile des Vermieters aus der Weitervermietung des Fahrzeugs innerhalb der vereinbarten Mietzeit werden dem Mieter angerechnet. Dem Mieter steht ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass indiVANuals kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wenn noch keine Miete gezahlt wurde, bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. 

 

11.8 Nimmt der Mieter die zusätzlich gebuchten Produkte/Dienstleistungen bei Übergabe des Fahrzeugs nicht an, obwohl sie bereits vorbereitet und/oder an- bzw. eingebaut wurden, ist eine Aufwandspauschale in Höhe von 75 % des Mietpreises der zusätzlich gebuchten Produkte und 50 % des Mietpreises der zusätzlich gebuchten Dienstleistungen aufgrund bereits geleisteten Aufwands vom Mieter zu zahlen. Dem Mieter steht ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden sind. 

 

 

12 KAUTION 

 

12.1 Zur Sicherung der Ansprüche der indiVANuals GbR aus dem Mietverhältnis zahlt der Mieter der Firma indiVANuals eine Kaution in Höhe von 800,00 €zu hinterlegen. Die Kaution ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs bar zu zahlen oder bis 7 Tage vor Mietbeginn auf das nachfolgend genannte Konto von indiVANuals zu überweisen: Kontoinhaber: Diana Gaytan Delgado IBAN: DE54 3706 9412 2000 3440 12 BIC: GENODED1HRB Verwendungszweck: Name + Buchungsnummer 

 

12.2 Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, wenn das Fahrzeug in vertragsgemäßem und ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben ist. Der anfallende Zusatzaufwand (z.B. Reinigungskosten bei starker Verschmutzung, Betankungskosten, berechtigte Forderungen, Schäden etc.) wird mit der Kaution verrechnet, sofern dieser durch den Mieter zu tragen ist. Die Kaution wird unbar per Überweisung nach Rückgabe des Fahrzeuges im vertraglich geschuldeten Zustand spätestens nach 14 Tagen erstattet. 

 

12.3 Eine Haftung des Mieters für von ihm verschuldete und arglistig verschwiegene Mängel oder Beschädigungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit erst nach der Übergabe durch den Vermieter festgestellt werden können und daher bei Erstellung des Rückgabeprotokolls nicht vermerkt wurden, bleibt indiVANuals vorbehalten. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. 

 

12.4 Bei einem Unfall wird die Kaution des Mieters in voller Höhe so lange vom Vermieter einbehalten bzw. eingefordert, bis die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Bis zur abschließenden Klärung der Kostentragungslast und der Kostenhöhe, insbesondere wenn zur Beurteilung ein Sachverständigengutachten, ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eine Ersatzteilbestellung erforderlich ist, hat indiVANuals das Recht, die Kaution bis zur Klärung zurückzubehalten. 

 

12.5 Im Fall eines Schadensereignisses hat indiVANuals das Recht bis zur abschließenden Klärung der Kostentragungslast und der Höhe der Kosten, insbesondere wenn zur Beurteilung ein Sachverständigengutachten, einen Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eine Ersatzteilbestellung erforderlich ist, die Kaution zurückzubehalten. Der Abschluss einer Zusatzversicherung, die den verursachten Schaden gemäß deren Versicherungsbedingungen abdeckt, verhindert eine Überschreitung der Selbstbehaltsansprüche. 

 

 

13 ZUSTAND DES FAHRZEUGS, GEBRAUCHSBEEINTRÄCHTIGUNGEN, REPARATUREN 

 

13.1 indiVANuals übergibt dem Mieter das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicherem Zustand. 

 

13.2 Das Fahrzeug ist innen und außen gereinigt. Bei schlechtem Wetter, z.B. bei starkem Regen oder Schnee, kann die Außenreinigung entfallen. Es ist zu beachten, dass unser Fahrzeug nicht durch die Waschanlage fahren darf. Alternativ können für die Außenreinigung Waschboxen verwendet werden. Hierbei sind die maximale Höhe und Breite des Fahrzeugs und der Waschbox zu beachten. 

 

13.3 Der genaue Zustand des Fahrzeugs ergibt sich aus dem bei Übergabe des Fahrzeugs vom Mieter und indiVANuals gemeinsam zu erstellenden Übergabeprotokolls und bei Rückgabe aus dem Rückgabeprotokoll. 

 

13.4 Werden während der Mietzeit Reparaturen zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs notwendig, darf der Mieter die Instandsetzung nur dann selbst vornehmen oder solche Reparaturaufträge in Auftrag geben, wenn indiVANuals dem ausdrücklich in Textform zugestimmt hat oder wenn die voraussichtlichen Kosten 50 € nicht übersteigen, ausgenommen sind die Fälle, in denen sich indiVANuals mit der Mängelbeseitigung in Verzug befindet oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, soweit der Mieter nicht für die Reparatur selbst haftet. Der Arbeitszeitaufwand des Mieters bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet. 

 

13.5 Stellt der Mieter einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er indiVANuals unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben die Parteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet. 

 

13.6 Im Falle einer Beeinträchtigung der Fahrbereitschaft, wodurch der Mieter gehindert ist, die Reise fortzusetzen, stellt indiVANuals ein Notfallmanagement zur Verfügung. In solchen Fällen ist das Notfallmanagement zu kontaktieren. 

 

 

14 PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES MIETERS 

 

14.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölfüllstandes, Ad-Blue Fülltandes, Wasserstandes und Reifendrucks durchzuführen, regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet und das Fahrzeug ordnungsgemäß zu nutzen. Sofern der Mieter Handlungsbedarf, wie z.B. einen Motorölstand unterhalb des Mindeststandes, erkennt, ergreift er Maßnahmen, wie z.B. das Nachfüllen des Motoröls, um den ordnungsgemäßen und sicheren Fortbetrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Es ist dabei insbesondere auf die Tauglichkeit des nachzufüllenden Motoröls zu achten. Die richtige Motoröl-Spezifikation ist dem Übersichtsblatt im Fahrzeug zu entnehmen. 

 

14.2 Wird der falsche Kraftstoff getankt oder das falsche Motoröl nachgefüllt, haftet der Mieter für die Kosten, die durch das Abschleppen des Fahrzeuges und/oder die Reparatur des Schadens entstehen. Weiterhin hat der Mieter auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay zu achten und erforderliche Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung zu ergreifen. Im Zweifel hat der Mieter indiVANuals umgehend zu kontaktieren. 

 

14.3 Im Falle des Diebstahls des Fahrzeugs hat der Mieter unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten sowie Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere, falls diese nicht auch gestohlen wurden, der indiVANuals zur Verfügung zu stellen und indiVANuals in Textform über den Diebstahl sowie die Anzeige zu informieren. 

 

14.4 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Grundsätzlich darf das Fahrzeug nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Ausgeschlossen ist insbesondere die Nutzung zu folgenden Zwecken: • Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten zu motorsportlichen Zwecken; • Für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings; • Teilnahme an Geländefahrten; • Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen oder solcher Produkte, die die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verletzten; • Fahrschulübungen; • zur gewerblichen Personenbeförderung; • zur Weitervermietung; • zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind; • Nutzung des Fahrzeuges zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeuges oder Anhängers; • Transport von lebenden und toten Tieren. Davon ausgenommen ist der Transport von Haustieren, sofern eine entsprechende Mitteilung gemäß Klausel 5.7 erfolgt. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird eine Sonderreinigungskostenpauschale in Höhe von 500 € erhoben. Dem Mieter bleibt die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass indiVANuals kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. • Transport von Personen oder Gütern mit einem Gewicht, einer Menge und/oder einem Volumen, die die in den Fahrzeugdokumenten eingetragenen Maximalwerte übersteigt; • Umzüge und Transport von Gütern jeglicher Art, die von den Vorstellungen zur Verwendung eines Campers/Reisemobils abweichen. • Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. 

 

14.5 Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht führen wird, wenn er sich nicht in fahrtüchtigem Zustand befindet, insbesondere, aber nicht abschließend, nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, aber auch in einem durch z.B. Krankheit oder Müdigkeit bedingten fahruntüchtigen Zustand.

 

14.6 Das Fahrzeug ist, entsprechend den jeweiligen, technischen Möglichkeiten des Fahrzeuges, gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen und die - ggf. vorhandene - Diebstahlsicherung aktiviert ist, wenn das Fahrzeug geparkt wird oder unbeaufsichtigt ist. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. 

 

14.7 Das Rauchen im Fahrzeug ist strikt untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot fällt eine Sonderreinigungspauschale von 500 € an. Dem Mieter steht ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass indiVANuals kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. 

 

14.8 Der Mieter ist verpflichtet, das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern, so dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Die geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung sind zu beachten. 

 

14.9 Die Mieter haften gegenüber indiVANuals für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen ergeben. Eine Zuwiderhandlung entgegen diesen Verpflichtungen kann einen Schadensersatzanspruch von indiVANuals gegen den Mieter zur Folge haben. 

 

14.10 Bei der Anmietung von Fahrzeugen mit AdBlue-Tank hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der AdBlue-Tank stets hinreichend gefüllt ist. Der Mieter und der/die Fahrer haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung; der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Ansprüchen, die Behörden oder sonstige Dritte gegen die Vermieterin wegen Nicht-Betankung des AdBlue-Tanks geltend machen, insbesondere von Buß- und Verwarnungsgeldern frei. Der Mieter ist verpflichtet, den AdBlue-Tank regelmäßig zu kontrollieren und bei aufleuchtenden Warnsignalen unverzüglich für das ordnungsgemäße Auffüllen des AdBlue-Tanks auf eigene Kosten zu sorgen. Bleibt ein Fahrzeug bei Nichtbeachtung der Warnhinweise stehen und verursacht somit weitere Schäden, ist der Mieter allein dafür verantwortlich und hat die Rechnung zu tragen. 

 

 

15 HAFTUNG DES MIETERS 

 

15.1 Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ist neben diesem Vertrag das Übergabeprotokoll maßgeblich. 

 

15.2 Die verschuldensunabhängige Haftung von indiVANuals für anfängliche Mängel und einfache Fahrlässigkeit gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Davon ausgenommen ist die Haftung von indiVANuals für wesentliche Vertragspflichten, also die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Die Haftung von indiVANuals, ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. 

 

15.3 Stellt der Mieter eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Fahrzeugs („Mangel“) fest, meldet der Mieter diesen Umstand gegenüber indiVANuals unverzüglich und erläutert in Textform und nach bestem Wissen und Gewissen die näheren Umstände des Zustandekommens. Wird ein Mangel durch den Mieter nicht unverzüglich vorgebracht oder gänzlich verschwiegen, kann dem Mieter aufgrund möglicher schwerwiegender Folgeschäden durch ausbleibende Beseitigung dieses Mangels, je nach Intensität des Mangels bzw. der Folgeschäden, eine Vertragsstrafe von bis zu 1.500 € auferlegt werden. 

 

15.4 Das Fahrzeug ist gemäß Ziffer 9.2 versichert. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässiger Zerstörung, Beschädigung oder bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Untergang des Fahrzeugs hat der Mieter den Schaden zu ersetzen. 

 

15.5 Über alle Mautregelungen der zu bereisenden Länder muss sich der Mieter vor Reiseantritt informieren. Alle anfallenden Maut-Gebühren hat der Mieter zu tragen. Für vereinzelte Länder, Fährnutzungen, etc. muss eine vorherige Registrierung bzw. Bezahlung stattfinden. Bei Verstoß gegen die Mautregelungen muss der Mieter die entsprechenden Kosten zuzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von 50 € tragen. Dem Mieter steht ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass indiVANuals kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

 

15.6 Bei einem schuldhaften Verlust des original KFZ-Scheins, stellt indiVANuals dem Mieter eine Schadenspauschale in Höhe von 250 € in Rechnung. Dem Mieter steht ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass indiVANuals kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

 

15.7 Sofern Privatfahrzeuge im Einzelfall auf dem Gelände der indiVANuals GbR bzw. auf dem Gelände von indiVANuals-Vertretern oder -Erfüllungshilfen abgestellt werden, übernimmt indiVANuals, mit Ausnahme des Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens indiVANuals oder ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, keine Haftung für Schäden oder Diebstahl. 

 

 

16 HAFTUNG VON indiVANuals 

 

16.1 indiVANuals haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung von indiVANuals bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, indiVANuals hat die vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von indiVANuals. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Übernahme einer verschuldensunabhängigen Garantie, beim arglistigen Verschweigen eines Mangels sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch indiVANuals, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung von indiVANuals ist ausgeschlossen. 

 

16.2 Werden eingebrachte Sachen des Mieters oder seiner Mitreisenden, bzw. des/der Fahrer/-s, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen, fordert indiVANuals den Mieter zur Abholung der betreffenden Sachen innerhalb einer Frist von einer Woche auf. Erfolgt keine Abholung seitens des Mieters innerhalb dieser Frist, ist indiVANuals zur Entsorgung der Sachen berechtigt. Innerhalb der Frist entsteht zwischen indiVANuals und dem Mieter/Fahrer kein Verwahrungsvertrag; die Sachen werden lediglich gemäß der verkehrsüblichen Sorgfalt gegen Verlust und Beschädigung in Obhut genommen. indiVANuals übernimmt keine Haftung für eingebrachte Sachen des Mieters oder seiner Mitreisenden, bzw. des/der Fahrer/-s, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Firma indiVANuals, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

 

16.3 Des Weiteren wird die Haftung des Vermieters bei nicht vertretbarem Fahrzeugausfall oder behördlich angeordnetem Fahrverbot (Smog, Ozon, Naturkatastrophen) ausgeschlossen. 

 

 

17 VERHALTEN BEI VERKEHRSUNFÄLLEN UND -VERSTÖSSEN 

 

17.1 Im Falle eines Unfalls oder bei einem Brand-, Wild- oder einem sonstigen Schaden ist der Mieter verpflichtet, das Unfallgeschehen in Textform wahrheitsgemäß zu dokumentieren, den Schaden zu fotografieren und diesen so schnell wie möglich an indiVANuals über die Hotline (telefonisch) oder per E-Mail indivanuals@mail.de zu melden, es sei denn, er ist in dem Unfall derart verwickelt (z.B. durch massive körperliche Schäden oder Ähnliches), dass er für die Dokumentation des Unfalls nachweislich nicht in der Lage ist. 

 

17.2 Unabhängig davon, ob ein Dritter am Unfall beteiligt war, muss der Mieter die Polizei hinzuziehen und indiVANuals unverzüglich in Textform über die Anzeige unterrichten. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Mieter dies gegenüber indiVANuals nachzuweisen. 

 

17.3 Der Mieter/Fahrer darf sich so lange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist. Darüber hinaus sind sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug stehen, ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Fahrzeugrückgabe, indiVANuals mitzuteilen. Der Mieter oder Fahrer haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie auch die Fragen von indiVANuals zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen. 

 

17.4 Ein Unfallschaden im Sinne dieser Bestimmungen ist jedes Ereignis im öffentlichen und privaten Straßenverkehr, das mit diesen Gefahren im ursächlichen Zusammenhang steht und einen Sachschaden am Mietwagen zur Folge hat, unabhängig davon, ob an dem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist oder nicht. 

 

17.5 Der Mieter hat indiVANuals unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs die Unterlagen gemäß Klausel 17.1, die das Unfallgeschehen dokumentieren zu übergeben, es sei denn, er ist hierfür infolge des Unfalls (z.B. durch massive körperliche Schäden oder Ähnliches) nachweislich nicht in der Lage. In diesem Fall hat der Mieter die genannten Unterlagen umgehend nachzureichen, sobald die Folgen des Unfalls nachgewirkt haben.

 

 

17.6 Schadensersatzansprüche anderer Unfallbeteiligte dürfen nicht anerkannt werden. 

 

17.7 Keine Haftung des Mieters besteht, soweit indiVANuals für die entstandenen Schäden seitens des Unfallgegners, sonstiger Unfallbeteiligter, von der bestehenden Kasko Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt. 

 

17.8 Der Mieter haftet für von ihm verschuldete Unfallschäden am Fahrzeug bis zur Höhe der in Klausel 9.2 vereinbarten Selbstbeteiligung. Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die vorsätzlich und durch grob fahrlässiges Verhalten, darunter insbesondere • Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und -breiten, • Führen des Fahrzeugs trotz Drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit, • Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen oder Motorsportveranstaltungen mit dem Reisemobil, verursacht werden. Des Weiteren haftet der Mieter unbeschränkt, wenn er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat oder der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der Mieter ordnungsgemäße Sicherungsmaßnahmen zumindest fahrlässig unterlassen hat und ein Unberechtigter das Fahrzeug in der Folge benutzt hat. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden im und am Fahrzeug, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite vollständig Ersatz geleistet wird. 

 

17.9 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von schuldhaften Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder schuldhafter Verletzung sonstiger Pflichten aus Klausel 14 dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche der Firma indiVANuals notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen. Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt wird. indiVANuals muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde. 

 

17.10 Bei einem verschuldeten oder mitverschuldeten Unfall oder einer verschuldeten Beschädigung des Fahrzeugs stellt indiVANuals dem Mieter eine Aufwandpauschale in Höhe von 250 € in Rechnung. Dem Mieter steht ausdrücklich die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. 

 

 

18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

 

18.1 Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 

 

18.2 Der zwischen indiVANuals und dem Mieter geschlossene Mietvertrag mit allen seinen Anlagen und diese AGB unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des Internationalen Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf (CISG). 

 

18.3 Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen und natürliche Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für natürliche Personen, die nach Abschluss eines Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Aachen. 

 

18.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

 

18.5 Soweit indiVANuals im Rahmen des Vertragsschlusses dem Kunden diese AGB oder sonstige Vertragsbedingungen in einer anderen Sprache zur Verfügung stellt, handelt es sich dabei lediglich um unverbindliche Übersetzungen. Im Fall von Abweichungen, Unklarheiten und Widersprüchen zwischen der deutschen Version und anderen Versionen von AGB und sonstigen Vertragsbedingungen, gilt die deutsche Version stets vorrangig vor etwaigen.

 

 

Stand 11/2024

 

indiVANuals GbR © EST. 2021 - Alle Rechte vorbehalten.

 

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